Im süddeutschen Raum (ca. 30 km zur Landesgrenze
Schweiz):
Belehnung von Wohnliegenschaften bis zu 80 % des aktuellen Verkehrswertes.
Keine
Baufinanzierung
Direkter Grundbucheintrag (vorgangsfrei) in Form einer Grundschuld (ohne
Aval-Kosten) Grundschuld-Nominalbetrag in EURO: mind. 110 % der Schuldsumme
(entsprechend einer Währungs-Marge von 10 %) und mit Unterwerfungsklausel
gem. ZPO 800
Darlehen bzw. Kreditbetrag ab CHF 200'000.--
Kündigung
a)
variable Hypotheken
gegenseitig jederzeit auf 3 Mona
b)
Festhypotheken
unkündbar / Sondertilgungen ausgeschlossen
Tilgung:
mind. 1 % pro Jahr der Anfangsschuld (Verrechnung 1/4- oder halbjährlich)
direkt oder
indirekt (auch über LVP mit A-Rating oder unseren Fonds-Sparplan möglich)
Anmerkung:
Festhypotheken können derzeit nur indirekt getilgt
werden
Gebühren:
Auszahlung (Überweisung) des Darlehens erfolgt in EURO (Absicherung mittels
eines Devisentermingeschäft möglich) bzw. in CHF bei
Hypotheken-Ablösungen in CHF.
Auszahlung 100 %, einmalige Bearbeitungsgebühren
nach Aufwand (mind. CHF 300.--)
Vertragsverlängerungen bei Ablauf der Zinsbindung CHF 200.--
Grundbuch- und Notarkosten, externe Schätzungskosten, Überweisungsgebühren
usw. gehen zulasten des Kreditnehmers
Besondere
Bedingungen: Nachschusspflicht bei rückläufigen
EURO-Kursen wenn Marge von 10 % unterschritten wird (PS: entfällt, wenn Grundschuld in CHF eingetragen wird).
Für die
Ansparung der Zinsen und Amortisationen ist ein Separatkonto zu eröffnen.
Im übrigen gehen wir davon aus, dass wir in der Schweiz Ihre Alleinbank
sind.
Gesuchsprüfungsunterlagen:
Für das Projekt:
Wo erhältlich?
p aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate
Grundbuchamt (Amtsgericht)
(oder Vollmacht zur Grundbucheinsicht)
bzw. Notar
oder Abschrift des Kaufvertrages
p Satz einfacher Baupläne
(Grundriss-, Schnitt-,
Architekt
Ansichtszeichnung)
p amtlicher
Lageplan (Flurkartenabzeichnung) mit
Kataster-/Vermessungsamt
eingezeichnetem Gebäudegrundriss
p Berechnung
des umbauten Raumes nach DIN 227
Architekt
p Berechnung
der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283
Architekt
p Erbbaurechtsvertrag
bei Erbbaurecht
Notar
p
Gebäudeversicherungs-Nachweis
p
Lichtbilder (Fotos) vom bestehenden Gebäude
(jetziger Zustand, verschiedene Seiten)
p Nachweis
der Gesamtgestehungskosten
z.B. Kaufvertrag und Nachweis der Eigenleistungen
p Nachweise
zum Finanzierungsplan
allen an der Finan. Beteiligten
p
Baubeschreibung Architekt,
Bauträger, Makler
p
Mietverträge bei Fremdvermietung
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
p
Teilungserklärung/Aufteilungsplan
p
Protokoll letzter Eigentümerversammlung
p
Wirtschaftsplan für laufendes Wirtschaftsjahr
Vor der Auszahlung von Kaufpreisen benötigen wir zusätzlich:
p
notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages
p
Treuhandauftrag
p
Freistellungsverpflichtung der Verkäuferbank (z.B. bei STW-Überbauungen)
p
aktueller Kontoauszug (bei Umfinanzierungen) bzw. Ablöse-Bedingungen
Zur Person (Kreditnehmer):
p
amtliches Ausweispapier
p
Kopie Einkommenssteuerbescheid (Offenlegen der finanziellen Verhältnisse)
p Einkommens- und Vermögensstatus (bei Bedarf kann Excel-Tabelle
zugestellt werden)
p
Lohn- / Gehaltsnachweis des laufenden Jahres (3 aktuelle
Abrechnungen)
p Jahresabschlussunterlagen bei Selbständigen bzw. Einnahme- und
Überschuss rechnung
für Freiberufler
p
Nachweis Eigenmittel (z.B. Kontoauszüge)
p
Selbstauskunft Schufa (für jeden Kreditnehmer)
p
Pensionskassen-Ausweis (BVG), wenn in der Schweiz beschäftigt
Glossar:
Vollstreckbarer Titel (ZPO 800)
Urkunde, welche die Zwangsvollstreckung
ermöglicht. Mit diesem Titel kann z.B. der Gerichtsvollzieher mit einer
Vollstreckung ins bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners
beauftragt werden. Die wichtigsten vollstreckbaren Titel
sind:
- rechtskräftiges oder vollstreckbares Urteil
- Vollstreckungsbescheid
- Vollstreckbare Urkunde (z.B. vollstreckbare Ausfertigung
einer
Grundschuldbestellungsurkunde)
-
Prozessvergleiche