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Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH   Tel +41 (0)  71  6887803

KN Tel +49 (0) 7531 697855

 

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

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Änderungen ab Juni 2007:

 

Nach diesem Datum ist nur noch der überobligatorische Teil für den sogenannten Vorbezug berechtigt.

 

Ausnahmen sind der Vorbezug aus nachfolgenden Gründen:

 

Selbstständige Erwerbstätigkeit, wenn keine Rentenversicherungspflicht vorliegt. 

eigen genutzte Immobilie. Gesetzestext zum Vorbezug der Pensionskasse für Wohneigentum*.pdf

 

Der reguläre Bezug der Pensionskasse ist mit dem Erreichen des Pensionsalters immer möglich.

 

 

Änderungen ab Juni 2007:

 

Pensionskasse ab Juni 2007

 

 

Steuern:

 

Steuerpflicht ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:

 

In der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton.

 

In Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.

 

 

Merkblatt der Finanzverwaltung

 

 

Stellungnahme zum Rundschreiben des Finanzverwaltung betreffend Alterseinkünftegesetz und schweizer Pensionskasse per Oktober 2005

 

 

 

 

                                                 

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562